Hausnamen und Hausnummern

Hausnamen als Orientierungsmittel
Bis heute haben Hausnamen in ländlichen Regionen ihre Bedeutung bewahrt. Dabei handelt es sich um einen Beinamen bzw. zweiten Familiennamen, mit dem alle Mitglieder der Besitzerfamilie belegt wurden, der von Generation zu Generation weitergegeben wurde und sich derart einprägte, dass er heute noch, besonders im Sprachgebrauch älterer Menschen, oft sogar noch häufiger verwendet wird als der tatsächliche Nachname des Hofbesitzers. Der Vulgoname bestand auch dann weiter, als längst schon ein anderer Besitzer auf dem Hof war – zumindest mündlich wurde er weitergegeben und dem Rufnamen vorangestellt. So werden die Bewohner eines Hauses über Jahrhunderte hin mit dem Haus identifiziert, eine Form der Tradition, die es nur im ländlichen Raum gibt.
Die Hausnamen kamen im Mittelalter auf und dienten ursprünglich der Orientierung, zumal es anfangs auch noch keine ausgeprägten Familiennamen gab. Besonders dort, wo gestreute Siedlungsformen die Übersicht erschwerten, waren sie ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal. Erst Maria Theresia schuf ein Ordnungsprinzip, indem sie die Hausnummerierung einführte. Bis dahin erfolgte die Benennung eines Anwesens und der mit ihm verbundenen Besitzrechte, Steuerpflichten und anderen Leistungen, wie sie später das Grundbuch festschrieb, ausschließlich durch den Hausnamen.
Für die Entstehung waren oft Vornamen früherer Besitzer, Berufsbezeichnungen oder Flurnamen bestimmend. Meist war die Lage eines Hauses namengebend: etwa das Kirchmayrgut in Pasching Nr.  5 oder das Kirchwegergut in Wagram Nr.  9. Auch der Hausname Haidmann in Wagram Nr.  24 leitet sich von der Lage des Gebäudes ab. Manche Bauernhäuser wurden auch nach der Obrigkeit benannt, wie der Poschmayrhof in Thurnharting, dessen ursprünglicher Besitzer ein Heinrich der Poscher war, oder das Pfanzaglgut in Wagram Nr.  3, benannt nach dem Ritter von Pfanzagl. Auch das Handwerk, das in verschiedenen Häusern einst ausgeübt wurde, konnte generationenlang den Namen des Hauses bestimmen. So ist der Hausname Riemer (Pasching Nr.  16) heute noch gebräuchlich, obwohl dort schon lange keine Riemenmacher mehr wohnen. Ebenso leiten sich viele Hausnamen in Pasching vom Familien- oder Vornamen bzw. auch teilweise vom Rufnamen eines alten Besitzers ab, meist verbunden mit der Größe bzw. Art des Besitzes – dazu gehören u.  a. Lehner (von „Lehen“) und Huber (von „Hube“). Auch das Villikationssystem wie die Meiereiwirtschaft als Basis der Grundherrschaft und der landesherrliche oder kirchliche Besitz kommen in den Hausnamen zum Ausdruck. Beispiele sind das Obertimelmayrgut, der Niedertimlmayr oder das Zeilmayrgut, die dem Stift Wilhering untertan waren.

Die Konskriptionsgemeinden
Die Vergabe von Hausnummern (Konskriptionsnummern) verfolgte den Zweck, Ortsstrukturen für eine einheitliche Verwaltung zu schaffen. Ursprünglich hatte die Einführung von Konskriptionsortschaften rein militärische Gründe: Als Kaiserin Maria Theresia 1770 befahl, alle christlichen männlichen Untertanen mittels Hausnummerierung zu erfassen, geschah dies in Vorbereitung eines neuen Rekrutierungssystems. Dabei wurde keine Rücksicht auf die Besitzverhältnisse, auf adeligen, bürgerlichen oder bäuerlichen Stand genommen. Auch erfolgte die Vergabe der Nummern nicht, wie vielfach angenommen, nach dem Alter des jeweiligen Hauses, sondern danach, welchen Weg die Kommission zur Erfassung der Häuser zurücklegte. Neu errichtete Häuser erhielten dann die jeweilige Folgenummer, unabhängig, wo sie erbaut wurden. Wurde ein Haus im Laufe der Zeit abgetragen, ging die frei gewordene Konskriptionsnummer auf ein neues, noch nicht nummeriertes Gebäude über. Anfang 1932 wurde Pasching mit neuen „Nummerntafeln“ ausgestattet, wie die Linzer Tages-Post am 29. Dezember 1931 ankündigte: „Im Laufe der nächsten Wochen werden an sämtlichen Häusern des Ortes neue Nummerntafeln mit der Ortsbezeichnung Pasching und den dazugehörigen Nummern angebracht. Es ist dies eine Neuerung, die begrüßenswert ist und der Gemeinde ein bedeutend besseres Bild geben wird.“
Aber es ging nicht nur um die Optik, sondern in erster Linie um verwaltungstechnische Vereinheitlichung. Am 1. Juli 1965 verabschiedete der Gemeinderat eine Verordnung über die Nummerierung von Gebäuden und die Anbringung von Ortschaftstafeln für das gesamte Gemeindegebiet Pasching. Dabei wurde die Gemeinde in 5 Konskriptionsortschaften eingeteilt: Aistenthal, Thurnharting, Pasching, Langholzfeld und Wagram. Bereits 1961 wurden Straßenbenennungen eingeführt, nach denen später Hausnummerierungen erfolgten.
Parallel wurden dennoch bis 1978 Konskriptionsnummern vergeben. An so manchem während dieser Zeit errichteten Gebäude ist immer noch, vielleicht aus „historischer Sentimentalität“, die weiße Blechtafel mit roter oder blauer Umrahmung und schwarzer Schrift angebracht. Ihren Nutzen hat sie jedoch mit den modernen Möglichkeiten der Datenerfassung verloren. Dennoch haben sich einige dieser Bezeichnungen erhalten, dazu gehören die Wagramer Häuser Nr.  9, 10, 11, 12, 33, 42, die Aistenthaler Häuser Nr. 9 und 11 sowie die Häuser in Thurnharting Nr. 7 und 9.